Hier
finden sie die Termine der aktuell angebotenen Seminare
mit
weiterführenden Links zur jeweiligen Beschreibung
und
Angaben zu Veranstaltungsort, Preise und Unterkunft
Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
Sem.-Nr.
2501 ab 22.01.2025 -
Die
Versammlung der Schwerbehinderten Menschen
Sem.-Nr.
2502 ab 12.02.2025 -
Die
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Sem.-Nr.
2503 ab 10.03.2025 -
Intensivseminar für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte
Sem.-Nr.
2504 ab 07.04.2025 -
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
Sem.-Nr.
2505 ab 14.05.2025 -
Identität und Beruf
Sem.-Nr. 2506 ab 04.06.2025 -
Seelische Erkrankung am Arbeitsplatz Teil I
Sem.-Nr.
2507 ab 23.07.2025 -
Alkohol am Arbeitsplatz Teil 1
Sem.-Nr.
2508 ab 20.08.2025 -
Soziale Integration von schwerbehinderten Menschen im Betrieb
Sem.-Nr.
2509 ab 17.09.2025 -
Betriebs/Personalräte als Konfliktmanager
Sem.-Nr.
2510 ab 15.10.2025 -
Personelle Angelegenheiten
Sem.-Nr.
2511 ab 12.11.2025 -
Alkohol am Arbeitsplatz Teil 2
Sem.-Nr.
2212 ab 03.12.2025 -
Identität und Beruf
(Burnout)
Alle
Termine als Faltblatt:
Termine 2025
Zusatztermine:
Sem.-Nr. 2513 ab 19.02.2025 -
Seelische Erkrankung am Arbeitsplatz Teil
III
Sem.-Nr. 2514 ab 23.04.2025 -
Prävention und betriebliches Gesundheitsmanagement Teil I

Anmeldung
bitte über das
Anmeldeformular

Organisatorische Hinweise
Sobald Sie sich für eines unserer Seminare (oder mehrere)
entschieden haben, empfehlen wir eine frühzeitige
Anmeldung. Dazu können Sie unser
Anmeldeformular
verwenden oder eine E-Mail an uns schicken.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine
Anmeldebestätigung zum Seminar, mit Seminarablauf,
Lagebeschreibung des Seminar-Ortes und Informationen
zum Seminarhotel.
Mit der Anmeldebestätigung und den notwendigen
Informationen erhalten Sie auch die
Rechnung für das Seminar.
Sie ist vor Seminarbeginn zu begleichen.
Wir übernehmen im Seminar- Hotel für alle Teilnehmer/innen
die Reservierung für Einzelzimmer in Vollpension.
Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich
zwischen Hotel und Teilnehmer/innen zustande.
Die Kosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass bei Absage Ihrer Teilnahme
innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn von uns
Stornogebühren in Höhe von 80 % der Seminargebühren
erhoben werden unter Umständen auch dem Seminarhotel
Ausfallgebühren zu bezahlen sind.
Wir müssen uns vorbehalten, aus wichtigen Gründen
insbes. bei Erkrankung der / des Referenten oder zu
geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen.
Schadenersatz kann - gleich aus weichen Grund - nur
in Höhe der bereits bezahlten Seminargebühr geltend
gemacht werden.
Die Freistellungen für die Teilnahme an unseren
Seminaren erfolgen gemäss
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX L2
§ 37 Abs. 6 BetrVG ID