Hier
finden sie die Termine der aktuell angebotenen Seminare
mit
weiterführenden Links zur jeweiligen Beschreibung
und
Angaben zu Veranstaltungsort, Preise und Unterkunft
Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
Sem.-Nr.
2301 ab 12.12.2022 -
Die Schwerbehindertenvertretung ist gewählt
Sem.-Nr.
2302 ab 16.01.2023 -
Die Schwerbehindertenvertretung ist gewählt
Sem.-Nr.
2303 ab 27.02.2023 -
Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb - Teil I
Sem.-Nr.
2304 ab 13.03.2023 -
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Sem.-Nr.
2305 ab 10.04.2023 -
Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung
Sem.-Nr. 2306 ab 26.06.2023 -
Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb - Teil II
Sem.-Nr.
2307 ab 11.09.2023 -
Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement
Sem.-Nr.
2308 ab 23.10.2023 -
Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb - Teil III
Sem.-Nr.
2309 ab 13.12.2023 -
Die Versammlung schwerbehinderten Menschen
Alle
Termine als Faltblatt:
Termine 2023
Zusatztermine:
Sem.-Nr.
2310 ab 13.02.2023 -
Die Schwerbehindertenvertretung ist gewählt
Sem.-Nr.
2311 ab 19.04.2023 -
Betriebs/Personalräte als Konfliktmanager
Sem.-Nr.
2312 ab 05.07.2023 -
Seelische Erkrankung am Arbeitsplatz Teil I

Anmeldung
bitte über das
Anmeldeformular

Organisatorische Hinweise
Sobald Sie sich für eines unserer Seminare (oder mehrere)
entschieden haben, empfehlen wir eine frühzeitige
Anmeldung. Dazu können Sie unser
Anmeldeformular
verwenden oder eine E-Mail an uns schicken.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine
Anmeldebestätigung zum Seminar, mit Seminarablauf,
Lagebeschreibung des Seminar-Ortes und Informationen
zum Seminarhotel.
Mit der Anmeldebestätigung und den notwendigen
Informationen erhalten Sie auch die
Rechnung für das Seminar.
Sie ist vor Seminarbeginn zu begleichen.
Wir übernehmen im Seminar- Hotel für alle Teilnehmer/innen
die Reservierung für Einzelzimmer in Vollpension.
Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich
zwischen Hotel und Teilnehmer/innen zustande.
Die Kosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass bei Absage Ihrer Teilnahme
innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn von uns
Stornogebühren in Höhe von 70 % der Seminargebühren
erhoben werden unter Umständen auch dem Seminarhotel
Ausfallgebühren zu bezahlen sind.
Wir müssen uns vorbehalten, aus wichtigen Gründen
insbes. bei Erkrankung der / des Referenten oder zu
geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen.
Schadenersatz kann - gleich aus weichen Grund - nur
in Höhe der bereits bezahlten Seminargebühr geltend
gemacht werden.
Die Freistellungen für die Teilnahme an unseren
Seminaren erfolgen gemäss
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX L2
§ 37 Abs. 6 BetrVG ID