Termine

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Hier finden sie die Termine der aktuell angebotenen Seminare

mit weiterführenden Links zur jeweiligen Beschreibung 

und Angaben zu Veranstaltungsort, Preise und Unterkunft



Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb 

 

 

 

Sem.-Nr. 2401    ab  24.01.2024  -  Rhetorik und Verhandungsführung

 

Sem.-Nr. 2402    ab  21.02.2024  -  Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

 

Sem.-Nr. 2403    ab  11.03.2024  -  Grundlagen Teil 3

 

Sem.-Nr. 2404    ab  17.04.2024  -  Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung

 

Sem.-Nr. 2405    ab  29.05.2024  -  Identität und Beruf

 

Sem.-Nr. 2406    ab  19.06.2024  -  Alkohol am Arbeitsplatz Teil 1

 

Sem.-Nr. 2407    ab  17.07.2024  -  Identität und Beruf (Konflikte)

 

Sem.-Nr. 2408    ab  21.08.2024  -  Die Versammlung schwerbehinderten Menschen

 

Sem.-Nr. 2409    ab  25.09.2024  -  Das Schwerbehindertenrecht im Rahmen des SGB IX

 

Sem.-Nr. 2410    ab  14.10.2024  -  Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung (Spezial)

 

Sem.-Nr. 2411    ab  13.11.2024  -  Alkohol am Arbeitsplatz Teil 2

 

Sem.-Nr. 2412    ab  04.12.2024  -  Identität und Beruf (Burnout)

 

 

 

Alle Termine als Faltblatt: Termine 2024

 

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Anmeldung bitte über das

 

Anmeldeformular

 

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Organisatorische Hinweise

Sobald Sie sich für eines unserer Seminare (oder mehrere) 
entschieden haben, empfehlen wir eine frühzeitige 
Anmeldung. Dazu können Sie unser
Anmeldeformular  
verwenden oder eine E-Mail an uns schicken.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine 
Anmeldebestätigung zum Seminar, mit Seminarablauf, 
Lagebeschreibung des Seminar-Ortes und Informationen 
zum Seminarhotel. 
Mit der Anmeldebestätigung und den notwendigen 
Informationen erhalten Sie auch die 
Rechnung für das Seminar.

Sie ist vor Seminarbeginn zu begleichen.

Wir übernehmen im Seminar- Hotel für alle Teilnehmer/innen 
die Reservierung für Einzelzimmer in Vollpension. 
Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich 
zwischen Hotel und Teilnehmer/innen zustande. 
Die Kosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass bei Absage Ihrer Teilnahme 
innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn von uns 
Stornogebühren in Höhe von 80 % der Seminargebühren 
erhoben werden unter Umständen auch dem Seminarhotel 
Ausfallgebühren zu bezahlen sind.

Wir müssen uns vorbehalten, aus wichtigen Gründen 
insbes. bei Erkrankung der / des Referenten oder zu 
geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen. 
Schadenersatz kann - gleich aus weichen Grund - nur 
in Höhe der bereits bezahlten Seminargebühr geltend 
gemacht werden.

Die Freistellungen für die Teilnahme an unseren
Seminaren erfolgen gemäss

§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX L2
§ 37 Abs. 6 BetrVG ID

 

 

 

klausbell@web.de

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