Termine

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Hier finden sie die Termine der aktuell angebotenen Seminare

mit weiterführenden Links zur jeweiligen Beschreibung 

und Angaben zu Veranstaltungsort, Preise und Unterkunft



Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb 

 

 

 

Sem.-Nr. 2301    ab  12.12.2022  -  Die Schwerbehindertenvertretung ist gewählt

 

Sem.-Nr. 2302    ab  16.01.2023  -  Die Schwerbehindertenvertretung ist gewählt

 

Sem.-Nr. 2303    ab  27.02.2023  -  Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb - Teil I

 

Sem.-Nr. 2304    ab  13.03.2023  -  Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

 

Sem.-Nr. 2305    ab  10.04.2023  -  Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung

 

Sem.-Nr. 2306    ab  26.06.2023  -  Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb - Teil II

 

Sem.-Nr. 2307    ab  11.09.2023  -  Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Sem.-Nr. 2308    ab  23.10.2023  -  Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb - Teil III

 

Sem.-Nr. 2309    ab  13.12.2023  -  Die Versammlung schwerbehinderten Menschen

 

 

 

Alle Termine als Faltblatt: Termine 2023

 

 

Zusatztermine:

Sem.-Nr. 2310    ab  13.02.2023  -  Die Schwerbehindertenvertretung ist gewählt

 

Sem.-Nr. 2311    ab  19.04.2023  -  Betriebs/Personalräte als Konfliktmanager

 

Sem.-Nr. 2312    ab  05.07.2023  -  Seelische Erkrankung am Arbeitsplatz Teil I

 

 

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Anmeldung bitte über das

 

Anmeldeformular

 

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Organisatorische Hinweise

Sobald Sie sich für eines unserer Seminare (oder mehrere) 
entschieden haben, empfehlen wir eine frühzeitige 
Anmeldung. Dazu können Sie unser
Anmeldeformular  
verwenden oder eine E-Mail an uns schicken.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine 
Anmeldebestätigung zum Seminar, mit Seminarablauf, 
Lagebeschreibung des Seminar-Ortes und Informationen 
zum Seminarhotel. 
Mit der Anmeldebestätigung und den notwendigen 
Informationen erhalten Sie auch die 
Rechnung für das Seminar.

Sie ist vor Seminarbeginn zu begleichen.

Wir übernehmen im Seminar- Hotel für alle Teilnehmer/innen 
die Reservierung für Einzelzimmer in Vollpension. 
Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich 
zwischen Hotel und Teilnehmer/innen zustande. 
Die Kosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass bei Absage Ihrer Teilnahme 
innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn von uns 
Stornogebühren in Höhe von 70 % der Seminargebühren 
erhoben werden unter Umständen auch dem Seminarhotel 
Ausfallgebühren zu bezahlen sind.

Wir müssen uns vorbehalten, aus wichtigen Gründen 
insbes. bei Erkrankung der / des Referenten oder zu 
geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen. 
Schadenersatz kann - gleich aus weichen Grund - nur 
in Höhe der bereits bezahlten Seminargebühr geltend 
gemacht werden.

Die Freistellungen für die Teilnahme an unseren
Seminaren erfolgen gemäss

§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX L2
§ 37 Abs. 6 BetrVG ID

 

 

 

klausbell@web.de

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