Hier
finden sie die Termine der aktuell angebotenen Seminare
mit
weiterführenden Links zur jeweiligen Beschreibung
und
Angaben zu Veranstaltungsort, Preise und Unterkunft
Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
Sem.-Nr.
2401 ab 24.01.2024 - Rhetorik
und Verhandungsführung
Sem.-Nr.
2402 ab 21.02.2024 -
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Sem.-Nr.
2403 ab 11.03.2024 -
Grundlagen Teil
3
Sem.-Nr.
2404 ab 17.04.2024 -
Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung
Sem.-Nr.
2405 ab 29.05.2024 -
Identität und Beruf
Sem.-Nr. 2406 ab 19.06.2024 -
Alkohol am Arbeitsplatz Teil 1
Sem.-Nr.
2407 ab 17.07.2024 -
Identität und Beruf
(Konflikte)
Sem.-Nr.
2408 ab 21.08.2024 -
Die Versammlung schwerbehinderten Menschen
Sem.-Nr.
2409 ab 25.09.2024 -
Das Schwerbehindertenrecht
im Rahmen des SGB IX
Sem.-Nr.
2410 ab 14.10.2024 -
Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung (Spezial)
Sem.-Nr.
2411 ab 13.11.2024 -
Alkohol am Arbeitsplatz Teil 2
Sem.-Nr.
2412 ab 04.12.2024 -
Identität und Beruf
(Burnout)
Alle
Termine als Faltblatt:
Termine 2024
Anmeldung
bitte über das
Anmeldeformular
Organisatorische Hinweise
Sobald Sie sich für eines unserer Seminare (oder mehrere)
entschieden haben, empfehlen wir eine frühzeitige
Anmeldung. Dazu können Sie unser
Anmeldeformular
verwenden oder eine E-Mail an uns schicken.
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine
Anmeldebestätigung zum Seminar, mit Seminarablauf,
Lagebeschreibung des Seminar-Ortes und Informationen
zum Seminarhotel.
Mit der Anmeldebestätigung und den notwendigen
Informationen erhalten Sie auch die
Rechnung für das Seminar.
Sie ist vor Seminarbeginn zu begleichen.
Wir übernehmen im Seminar- Hotel für alle Teilnehmer/innen
die Reservierung für Einzelzimmer in Vollpension.
Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich
zwischen Hotel und Teilnehmer/innen zustande.
Die Kosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass bei Absage Ihrer Teilnahme
innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn von uns
Stornogebühren in Höhe von 80 % der Seminargebühren
erhoben werden unter Umständen auch dem Seminarhotel
Ausfallgebühren zu bezahlen sind.
Wir müssen uns vorbehalten, aus wichtigen Gründen
insbes. bei Erkrankung der / des Referenten oder zu
geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen.
Schadenersatz kann - gleich aus weichen Grund - nur
in Höhe der bereits bezahlten Seminargebühr geltend
gemacht werden.
Die Freistellungen für die Teilnahme an unseren
Seminaren erfolgen gemäss
§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX L2
§ 37 Abs. 6 BetrVG ID