Termine

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Hier finden sie die Termine der aktuell angebotenen Seminare

mit weiterführenden Links zur jeweiligen Beschreibung 

und Angaben zu Veranstaltungsort, Preise und Unterkunft



Die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb 

 

 

Sem.-Nr. 2501    ab  22.01.2025  -  Die Versammlung der Schwerbehinderten Menschen

 

Sem.-Nr. 2502    ab  12.02.2025  -  Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

 

Sem.-Nr. 2503    ab  10.03.2025  -  Intensivseminar für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte

 

Sem.-Nr. 2504    ab  07.04.2025  -  Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement

 

Sem.-Nr. 2505    ab  14.05.2025  -  Identität und Beruf

 

Sem.-Nr. 2506    ab  04.06.2025  -  Seelische Erkrankung am Arbeitsplatz Teil I

 

Sem.-Nr. 2507    ab  23.07.2025  -  Alkohol am Arbeitsplatz Teil 1

 

Sem.-Nr. 2508    ab  20.08.2025  -  Soziale Integration von schwerbehinderten Menschen im Betrieb

 

Sem.-Nr. 2509    ab  17.09.2025  -  Betriebs/Personalräte als Konfliktmanager

 

Sem.-Nr. 2510    ab  15.10.2025  -  Personelle Angelegenheiten

 

Sem.-Nr. 2511    ab  12.11.2025  -  Alkohol am Arbeitsplatz Teil 2

 

Sem.-Nr. 2212    ab  03.12.2025  -  Identität und Beruf (Burnout)

 

 

Alle Termine als Faltblatt: Termine 2025

 

 

Zusatztermine:

Sem.-Nr. 2513   ab  19.02.2025  -  Seelische Erkrankung am Arbeitsplatz Teil III


Sem.-Nr. 2514   ab  23.04.2025  -  Prävention und betriebliches Gesundheitsmanagement Teil I

 

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Anmeldung bitte über das

 

Anmeldeformular

 

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Organisatorische Hinweise

Sobald Sie sich für eines unserer Seminare (oder mehrere) 
entschieden haben, empfehlen wir eine frühzeitige 
Anmeldung. Dazu können Sie unser
Anmeldeformular  
verwenden oder eine E-Mail an uns schicken.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie umgehend eine 
Anmeldebestätigung zum Seminar, mit Seminarablauf, 
Lagebeschreibung des Seminar-Ortes und Informationen 
zum Seminarhotel. 
Mit der Anmeldebestätigung und den notwendigen 
Informationen erhalten Sie auch die 
Rechnung für das Seminar.

Sie ist vor Seminarbeginn zu begleichen.

Wir übernehmen im Seminar- Hotel für alle Teilnehmer/innen 
die Reservierung für Einzelzimmer in Vollpension. 
Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich 
zwischen Hotel und Teilnehmer/innen zustande. 
Die Kosten sind direkt mit dem Hotel abzurechnen.

Bitte beachten Sie, dass bei Absage Ihrer Teilnahme 
innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn von uns 
Stornogebühren in Höhe von 80 % der Seminargebühren 
erhoben werden unter Umständen auch dem Seminarhotel 
Ausfallgebühren zu bezahlen sind.

Wir müssen uns vorbehalten, aus wichtigen Gründen 
insbes. bei Erkrankung der / des Referenten oder zu 
geringer Teilnehmerzahl ein Seminar abzusagen. 
Schadenersatz kann - gleich aus weichen Grund - nur 
in Höhe der bereits bezahlten Seminargebühr geltend 
gemacht werden.

Die Freistellungen für die Teilnahme an unseren
Seminaren erfolgen gemäss

§ 179 Abs. 4 und 8 SGB IX L2
§ 37 Abs. 6 BetrVG ID

 

 

 

klausbell@web.de

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